1. BEGRÜSSUNG:

Sehr geehrte Damen, Sehr geehrte Herren. Ich freue mich, heute hier zu sein.

 

2. VORSTELLUNG DER EIGENEN PERSON:
Mein NAME ist Andreas Bürklin, ich bin gelernter Schreiner, (BERUF),
umgeschulter  Industriekaufmann,  
GRÜNDER UND LEITER
einer seit mehr als 10 Jahre bestehenden SHG,
und als  SELBSTÄNDIGER GENESUNGSBEGLEITER(EX-IN) am Bodensee tätig.
Seit Mitte diesen Jahres bin ich mit meinem KLEINUNTERNEHMEN auch ARBEITGEBER.

 

3. MEINE HALTUNG / MEINE ÜBERZEUGUNG:
AUCH PSYCHIATRIEERFAHRENE MENSCHEN KÖNNEN EIN GUTES LEBEN AUFBAUEN
UND AUF DEM ARBEITSMARKT FUSS FASSEN,
WENN
SIE EINE GUTE BEGLEITUNG UND UNTERSTÜTZUNG ERHALTEN.

Dass diese Unterstützung (wie es zum Beispiel ein Jobcoach und / oder Lebensberater macht)
auch von Peers ausgeübt werden kann, sich Genesungsbegleitung an sich bereits bewährt hat
und messbaren Erfolg bringt, davon kann ich Ihnen auch gerne berichten.

 

4. ZUM THEMA DER PODIUMSDISKUSSION
kann und möchte ich gerne beitragen und daher möchte ich Ihnen heute gerne

MEIN ANGEBOT ZUR INKLUSION VON GENESUNGSBEGLEITERN
AUF DEN ERSTEN ARBEITSMARKT VORSTELLEN:



5. MEINE VISION:
Für die Begleitung von Klienten in der Psychiatrie und in der Nachsorge,
(also vom Übergang der Betreuung hin zum selbständigen Leben)
möchte ich gerne Genesungsbegleiter einstellen. 
 

Diese bei mir im Unternehmen angestellte Mitarbeiter möchte ich zukünftig
als EX-IN ler unterstützen, begleiten, fördern und aus- bzw. weiterzubilden.

SOMIT BEGLEITE ICH GENESUNGSBEGLEITER,
DIE WIEDERUM PSYCHIATRIEERFAHRENE MENSCHEN BEGLEITEN…
UND DAS RAD DER INKLUSION DREHT SICH. 


6. MEINE FRAGE AN SIE ALLE IST:
Sind für ein solches Angebot im Rahmen des BUNDESTEILHABEGESETZTES
nicht bereits FINANZTÖPFE vorgesehen? Und wer von Ihnen diesbezüglich Töpfe anbieten kann,
die eine solche Unterstützung möglich machen kann.


7. EIGENE ERFAHRUNGEN:
Was die Inklusion psychiatrieerfahrener Menschen auf dem 1. Arbeitsmarkt angeht,
so kann ich Ihnen heute selbstverständlich auch  von meinen eigenen Erfahrungen berichten
und das sowohl aus der Sicht eines Betroffenen  wie auch aus der Perspektive
eines tätigen EX-IN Genesungsbegleiters.


8. Die Gesetzesgrundlage ist durch das Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetz,
glaube ich,  bereits vorhanden, mein Angebot steht im Raum, wo sehen Sie sich?